2.3 Trennungsphase

Autor: Kottke

Die Trennung der Ehepartner hat keine Auswirkungen auf das gesetzliche Ehegattenerbrecht.

Praxistipp

Es besteht die Möglichkeit, durch letztwillige Verfügung den Ehegatten zu enterben. In diesem Fall verbleibt diesem nur der Pflichtteilsanspruch (siehe Mandatssituation (Abwandlung) 16.1.1).

Letzte redaktionelle Änderung: 16.11.2022