2.2 Bestehen intakter rechtsgültiger Ehe

Autor: Kottke

Um als Ehegatte im Wege der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt zu sein, muss beim Erbfall die Ehe bestanden haben. Ein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht des Verlobten oder des rechtskräftig geschiedenen Ehegatten besteht nicht.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.11.2022