Autor: Kottke |
Um als Ehegatte im Wege der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt zu sein, muss beim Erbfall die Ehe bestanden haben. Ein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht des Verlobten oder des rechtskräftig geschiedenen Ehegatten besteht nicht.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|