6. Wer bietet Mediation an?

Autor: Mainz-Kwasniok

Außergerichtliche Mediation

Mediatoren sind Menschen aus psychosozialen Grundberufen oder Rechtsanwälte, die in einer zusätzlichen Ausbildung die Technik der Mediation erlernt haben. Das Mediationsgesetz vom 21.07.2012, BGBl I, 1577, bestimmt (siehe dazu Kapitel 18.A.3) Ausbildungsvorgaben und ebnet den Weg zu einem Anerkennungsverfahren. Wer als Rechtsanwalt die Bezeichnung "zertifizierter Mediator" tragen will, muss eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen haben (so § 5 Abs. 2 MediationsG), die den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 MediationsG, der ZMediatAusbV, entspricht.

Vielfach sind Mediatoren als Freiberufler tätig. Bei etlichen Jugendämtern und Erziehungsberatungsstellen sind inzwischen Menschen mit Mediationsausbildung tätig - diese sind dann jedoch inhaltlich auf Kindeswohlsachen beschränkt.

Gerichtsnahe Mediation