8. Wie kommt man zur Mediation?

Autor: Mainz-Kwasniok

Freiwilligkeit

Zur Mediation kommt es zumeist aus eigenem Antrieb der Parteien.

Zeitpunkt

Das kann in jeder Lebensphase geschehen: vor oder nach der Trennung, zur Vorbereitung der Scheidung oder im laufenden Scheidungsverfahren, ggf. auch nach Abschluss zur Verhandlung über Abänderungen z.B. beim Unterhalt.

Gerichtliche Anordnung

Denkbar ist aber auch die Verweisung innerhalb eines anhängigen Gerichtsverfahrens auf Mediation. Seine familienrechtliche Grundlage hat die Verweisung durch Richter auf Mediation in § 135 FamFG (in Zivilsachen §§ 278 Abs. 5, 278a ZPO). Dort heißt es:

"Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen."

135 Satz 1 FamFG). Die Anordnung kommt nur in Betracht, soweit Folgesachen bereits anhängig sind (nicht zu deren Vermeidung).

Die Anordnung ist gem. § 135 Satz 2 FamFG nicht selbständig anfechtbar und nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar, lassen sich die Ehegatten nicht darauf ein, dürfte entsprechend § 136 FamFG das Scheidungsverfahren auszusetzen sein.

Kosten