Ausführungen des Senats zur Frage, ob die Veräußerung (Abtretung) der in einer Erbengemeinschaft gesamthänderisch gebundenen Anteile Minderjähriger am Gesellschaftsvermögen einer GmbH (hier: Ein-Mann-GmbH mit dem verstorbenen Vater als Alleingesellschafter) gemäß § 1643 Abs. 1 i. V. m. § 1822 Nr. 3 BGB der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf: Teilabdruck I (169) 138 c-d.
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