I.
Die Antragstellerin (Kindesmutter) begehrt das alleinige Sorgerecht über die eheliche Tochter , geboren am 27.08.1992.
Die Parteien waren verheiratet. Aus ihrer Ehe ist hervorgegangen. Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bruchsal vom 16.04.1996 wurde die Ehe der Parteien geschieden und das Sorgerecht über beiden Eltern gemeinsam belassen.
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