OLG Zweibrücken - Beschluss vom 05.02.1999
5 UF 9/99
Normen:
HausratsVO § 13 Abs. 3 § 17 Abs. 1, Abs. 2 § 18a ;
Fundstellen:
DRsp I(166)375c
FamRZ 2000, 1105
OLGReport-Zweibrücken 2000, 39

Abänderung der Räumungsfrist bei Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten nach gerichtlichem Vergleich

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.02.1999 - Aktenzeichen 5 UF 9/99

DRsp Nr. 2003/16571

Abänderung der Räumungsfrist bei Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten nach gerichtlichem Vergleich

Voraussetzungen für die Abänderung einer durch gerichtlichen Vergleich getroffenen Vereinbarung der getrennt lebenden Ehegatten über die Benutzung der Ehewohnung (hier: Verlängerung der Räumungsfrist).

Normenkette:

HausratsVO § 13 Abs. 3 § 17 Abs. 1, Abs. 2 § 18a ;

Hinweise: