1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Besigheim vom 26.08.2010 wird
zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Beschwerdewert: 3.000 Euro
Gemäß Art.
Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin hat in der Sache keinen Erfolg.
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