AG Uelzen, vom 10.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen F 1140/06
Abänderung einer früheren Versorgungsausgleichs-Entscheidung nach § 10a VAHRG
OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2007 - Aktenzeichen 10 UF 25/07
DRsp Nr. 2007/18310
Abänderung einer früheren Versorgungsausgleichs-Entscheidung nach § 10aVAHRG
»1. Zur Berücksichtigung der - temporär abgesenkten und um einen fiktiven Pflegeversicherungsbeitrag gekürzten - Sonderzahlung nach dem BSZG im Abänderungsverfahren nach § 10aVAHRG.2. Zur vorzeitigen Pensionierung als Härtegrund im Sinne des § 10a Abs. 3VAHRG.3. Die Wirkungen der Abänderungsentscheidung treten nach § 10a Abs. 7 S. 1 VAHRG mit dem Zeitpunkt des Eingangs des ersten Abänderungsantrags ein, auch wenn dieser zurückgenommen worden ist, nachdem der Abänderungsantrag eines anderen Beteiligten eingegangen war.«