Die 1954 geschlossene Ehe des Klägers mit der Beklagten (früher: Beklagte zu 1) wurde durch - rechtskräftiges - Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen vom 30. Mai 1980 geschieden. Aus der Ehe gingen drei zur Zeit der Scheidung bereits volljährige Kinder hervor; der jüngste, am 12. August 1959 geborene Sohn Eckard, der frühere Beklagte zu 2), ist jedoch behindert und lebt bei der Beklagten.
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