AG Leipzig, vom 26.05.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 29 F 0849/93
Abänderung von Unterhaltstiteln bei Ehescheidung in der damaligen DDR
OLG Dresden, Urteil vom 11.11.1993 - Aktenzeichen 11 UF 192/93
DRsp Nr. 1994/8609
Abänderung von Unterhaltstiteln bei Ehescheidung in der damaligen DDR
1. Die Abänderung von Unterhaltstiteln zwischen geschiedenen Eheleuten, deren Ehe vor dem Wirksam werden des Beitritts am 3.10.1990 in der damaligen DDR geschieden wurde, erfolgt allein auf der Grundlage des § 33 FGB.2. Weder die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage noch verfassungsrechtliche Bedenken lassen eine Erhöhung von Unterhaltsbeträgen über die Regelung des § 33 S. 2 FGB hinaus zu.