Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 15. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24. November 2011 wird auf Kosten der Beteiligten zu 3 (Deutsche Telekom AG) zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.000 €.
I.
Die am 2. August 1968 geschlossene Ehe der beteiligten Eheleute wurde auf einen am 2. August 2010 zugestellten Scheidungsantrag durch Beschluss des Amtsgerichts vom 13. September 2011 rechtskräftig geschieden.
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