I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 15.7.2022 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller 362.500 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.10.2021 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
3. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller 23 %, die Antragsgegnerin trägt 77 %.
II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller 22 %, die Antragsgegnerin trägt 78 %.
IV. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 466.318,16 € festgesetzt.
V. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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