Die Beschwerde der Mutter des Kindes J. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Velbert vom 06.06.2016 - Az.
Die Beschwerde des Vaters des Kindes J. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Velbert vom 06.06.2016 - Az.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
IV.Wert des Beschwerdeverfahrens: 3.000 €
V.Der Antrag der Mutter des Kindes J. auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
V.Der Antrag des Vaters des Kindes J. auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird ebenfalls zurückgewiesen.
I.
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