OLG Stuttgart - Beschluss vom 27.02.2019
18 WF 26/19
Normen:
FamFG § 107 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Albstadt, vom 29.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 135/18

Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe für ein EhescheidungsverfahrenAnerkennungsverfahren für ein ausländisches ScheidungsurteilFeststellungsmonopol der Landesjustizverwaltung im AnerkennungsverfahrenVermeidung der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen über die Wirksamkeit einer ausländischen Ehescheidung im Inland

OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.02.2019 - Aktenzeichen 18 WF 26/19

DRsp Nr. 2019/14644

Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe für ein Ehescheidungsverfahren Anerkennungsverfahren für ein ausländisches Scheidungsurteil Feststellungsmonopol der Landesjustizverwaltung im Anerkennungsverfahren Vermeidung der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen über die Wirksamkeit einer ausländischen Ehescheidung im Inland

Durch das Feststellungsmonopol der Landesjustizverwaltung im Anerkennungsverfahren soll die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen über die Wirksamkeit einer ausländischen Ehescheidung im Inland vermieden werden.

Tenor

1.

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Albstadt - Familiengericht - vom 29.5.2018, AZ: 3 F 135/18 wird

zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG § 107 Abs. 1;

Gründe

1.