OLG Düsseldorf - Beschluss vom 28.02.2007
I-25 Wx 53/06
Normen:
BGB § 1835 Abs. 3 ; FGG § 67 Abs. 3 (a.F.) ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 76
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 15.05.2006

Abrechnung eines anwaltlichen Betreuers nach RVG

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2007 - Aktenzeichen I-25 Wx 53/06

DRsp Nr. 2007/15192

Abrechnung eines anwaltlichen Betreuers nach RVG

Der anwaltliche Verfahrenspfleger kann auch unter Geltung des neu eingefügten § 67a FGG seine Leistungen als Aufwendungsersatz nach der Gebührenordnung abrechnen, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend sind, dass ein Verfahrenspfleger ohne juristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde.

Normenkette:

BGB § 1835 Abs. 3 ; FGG § 67 Abs. 3 (a.F.) ;

Entscheidungsgründe:

I.