Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 9. Januar 2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf zwischen 30.001 € und 35.000 € festgesetzt.
I. Die beteiligten Ehegatten streiten in der Beschwerdeinstanz über die Vorabentscheidung des Amtsgerichts über den Scheidungsantrag sowie den Versorgungsausgleich unter Abtrennung der Scheidungsfolgesache Zugewinnausgleich.
Der am ....2.1956 geborene Antragsteller und die am ....11.1956 geborene Antragsgegnerin haben am 21.8.1981 geheiratet. Sie leben seit Juli 2007 voneinander getrennt. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ist der Antragsgegnerin am 28.3.2008 zugestellt worden. Der Antragsteller hat die Folgesache Zugewinnausgleich am 3.8.2009, die Antragsgegnerin hat sie im Wege des Widerantrags am 15.9.2009 anhängig gemacht, und zwar jeweils im Wege des Stufenantrags.
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