Autor: Christ |
Frau Müller lebt mit ihrer fünfjährigen Tochter in einem Haushalt, zum Vater der Tochter besteht kein Kontakt. Im Februar 2023 ziehen die beiden mit dem Freund der Mutter, Herrn Bauer, zusammen.
Der Entlastungsfreibetrag, der Frau Müller im Januar/Februar 2023 zusteht, entfällt mit Ablauf des Monats, in dem sie die Haushaltsgemeinschaft mit ihrem Freund begründet hat, also ab März 2023. Im Jahr 2023 steht ihr somit der Entlastungsfreibetrag anteilig i.H.v. 2/12 zu. Sollte sie in Steuerklasse II eingestuft worden sein, muss sie die Begründung der Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person spätestens Ende Februar 2023 dem Finanzamt mitteilen, damit sie ab März 2023 in die Steuerklasse I eingestuft werden kann.
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