Abwandlung 17.3.4: Eltern praktizieren das paritätische Wechselmodell

Autor: Christ

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Die seit 2022 voneinander geschiedenen Eltern des siebenjährigen Lukas praktizieren erfolgreich das paritätische Wechselmodell, d.h., Lukas lebt wechselnd zwei Wochen bei der Mutter und zwei Wochen beim Vater. Mit Erstwohnsitz ist Lukas bei der Mutter gemeldet, mit Zweitwohnsitz beim Vater. Der Vater zahlt an die Mutter monatlich 200 Euro Kindesunterhalt. Die Mutter lebt mit ihrem neuen Freund zusammen, im Haushalt des Vaters wohnt keine weitere volljährige Person. Das Kindergeld wird der Mutter ausgezahlt. Im Beratungsgespräch am 22.03.2023 fragen die Eltern, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen der Vater den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende beanspruchen kann. Ein Bezug durch die Mutter kommt wegen des Zusammenlebens mit dem neuen Freund nicht in Frage.

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

In welchen Haushalt ist das Kind aufgenommen?

Bei welchem Elternteil/welchen Elternteilen ist das Kind gemeldet?

Wem wird das Kindergeld ausgezahlt?

Wer leistet Kindesunterhalt und in welcher Höhe?

Lebt ein Elternteil mit einer anderen volljährigen Person zusammen, für die sie keinen Anspruch auf Kinderfreibetrag/Kindergeld hat?

Bei welchem Elternteil würde sich der Entlastungsfreibetrag steuerlich besser auswirken?

Steueridentifikationsnummern aller Beteiligten

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Ein Elternteil ist alleinstehend