Abwandlung 9.2.1: Verfügungen vom Konto des anderen Ehegatten vor der Trennung zur Realisierung des Getrenntlebens

Autor: Kottke

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Wie Mandatssituation 9.2, die Abhebungen der Frau Müller aber erfolgten nicht zur Versorgung der Familie, sondern zu dem Zweck, Geld für einen Auszug aus der gemeinsamen Ehewohnung beiseite zu schaffen, das für Umzugskosten und Hinterlegung einer Kaution benötigt wurde.

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Siehe Checkliste zu Mandatssituation 9.1.

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Vollmachtsüberschreitung

Nunmehr stellt sich die Situation anders dar. Eine Rückforderung der unberechtigt abgehobenen Beträge ist jetzt möglich, da die Verfügungen nur dem Zweck der Realisierung der Trennung dienten und dem mutmaßlichen Willen des Kontoinhabers widersprechen. Die Ehefrau hat dadurch ihre durch Vollmacht erteilten Befugnisse überschritten (OLG Bamberg, FamRZ 1991, 1058; OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 439).

Herrn Müller stehen in diesem Fall Herausgabe- und Schadenersatzansprüche aufgrund der Vollmachtsüberschreitung zu, wobei der Anspruch auf Herausgabe des Erlangten wegen angemaßter Geschäftsführung gem. §§ 687 Abs. 2, 681 Satz 2, 667 BGB und der Schadenersatzanspruch wegen Pflichtverletzung gem. § 280 Abs. 1 BGB in der Praxis am leichtesten durchzusetzen sind.

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Zum Verfahren siehe oben bei Mandatssituation 9.1.