Mandatssituation 9.1: Verfügungen vom gemeinsamen Konto vor der Trennung

Autor: Kottke

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Im Besprechungstermin berichtet Ihnen Ihr Mandant, Herr Müller, er habe festgestellt, dass seine von ihm zwischenzeitlich getrenntlebende Ehefrau bis zur Trennung der Eheleute Abhebungen vom gemeinsamen Konto bei der Sparkasse getätigt und diese für den Lebensunterhalt der Eheleute und die beiden gemeinschaftlichen Kinder verwendet hat. Das Konto sei nunmehr auf null und er frage sich, ob er das einst vorhandene Guthaben von seiner Frau zurückverlangen kann, schließlich habe sie ja keine Einzahlungen auf dieses Konto geleistet. Das Guthaben sei einzig durch sein Arbeitseinkommen, welches auf dieses Konto regelmäßig einbezahlt wird, entstanden. Sollte dies nicht möglich sein, so ist er der Meinung, dass er wenigstens die Hälfte des Guthabens von seiner Frau zurückfordern könne.

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Gesamtschuldnerausgleich

Der Grundgedanke des Mandanten ist zunächst nachvollziehbar. Beide Kontoinhaber sind zum einen hinsichtlich eines Guthabens auf dem gemeinsamen Oder-Konto Gesamtgläubiger428 BGB), zum anderen haften sie für Sollsalden grundsätzlich als Gesamtschuldner421 BGB). Die Grundsätze zum Gesamtschuldnerausgleich sind bei der Klärung der Frage, wie die Eheleute Müller im Innenverhältnis untereinander haften, heranzuziehen.