OLG Köln, Beschluß vom 11.04.1995 - Aktenzeichen 2 Wx 9/95
DRsp Nr. 1996/30080
Abwicklung eines erloschenen Vereins
Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, daß ein Verein, der dadurch erlischt, daß er sämtliche Mitglieder verliert, durch einen Pfleger abgewickelt wird, so daß die Bestellung eines Liquidators durch das Registergericht nicht in Betracht kommt.