OLG Köln - Beschluß vom 06.10.1995 (16 Wx 144/95)
Die weitere Beschwerde ist gemäß §§ 27, 29, FGG statthaft und auch im übrigen zulässig, insbesondere ist die Beteiligte zu 3.) als in gerader Linie Verwandte der Betroffenen gemäß § 69g Abs. 1 FGG beschwerdebefugt. Die [...]