OLG Nürnberg - Beschluß vom 17.11.1995 (10 WF 3412/95)
Die Beschwerde ist zulässig, § 127 II, 2 ZPO, und begründet. Die Rechtsverfolgung bietet hinreichende Erfolgsaussicht, § 114 ZPO. Das Amtsgericht Regensburg ist das örtlich zur Entscheidung berufene Gericht, weil die [...]