OLG Köln - Beschluß vom 23.06.1995 (25 WF 103/95) - DRsp Nr. 1996/30089
OLG Köln, Beschluß vom 23.06.1995 - Aktenzeichen 25 WF 103/95
DRsp Nr. 1996/30089
»Fordert ein Ehegatte nach Entdeckung seines ehebrecherischen Verhältnisses durch den anderen Ehegatten diesen zum Geschlechtverkehr zu dritt auf, rechtfertigt dieses Fehlverhalten die Ehescheidung bereits vor dem Ablauf des sog. Trennungsjahres.«