I. Im Geburtenbuch ist der im Januar 1976 ehelich geborene Milovan M. (Beteiligter zu 1) eingetragen. Seine Eltern sind jugoslawische Staatsangehörige serbischer Nationalität. Seit dem Jahr 1984 lebt der Beteiligte zu 1 bei seinen Pflegeeltern, den Beteiligten zu 2 und 3 in Augsburg.
Zu notarieller Urkunde, die am 9.7.1992 beim Vormundschaftsgericht einging, haben die Beteiligten zu 2 und 3 beantragt, die Annahme des Beteiligten zu 1 - mit dessen Einwilligung - als ihr gemeinschaftliches eheliches Kind auszusprechen. Außerdem beantragten sie die Ersetzung der Einwilligung der leiblichen Eltern, denen die elterliche Sorge entzogen worden war.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|