I. Auf die Beschwerde der Pflegemutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 13. September 2019 - Az.
Der Verbleib bzw. die Rückführung des am 20. Oktober 2014 geborenen E. N. in den Haushalt der vormaligen Adoptivpflegemutter K. D. wird angeordnet.
Zugleich wird angeordnet, dass der Verbleib bei der Antragstellerin von Dauer ist.
Der Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
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