Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen-Steele vom 26.01.2016 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert.
Die Ergänzungspflegerin Frau L, Jugendamt Landkreis Q, wird verpflichtet, dem Kindesvater Auskunft darüber zu erteilen, ob und wann die frühere Sachverständige I seit Juni 2014 Kontakt mit M aufgenommen hat oder aufnehmen wollte. Im Übrigen wird der Antrag des Kindesvaters zurückgewiesen.
Gerichtsgebühren werden in beiden Instanzen nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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