FG Niedersachsen - Urteil vom 24.08.1999
VI 634/96 Ki
Normen:
EStG § 70 Abs. 2 ;

Änderung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld rechtfertigt keine rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.08.1999 - Aktenzeichen VI 634/96 Ki

DRsp Nr. 1999/11277

Änderung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld rechtfertigt keine rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung

1. Die Änderung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld rechtfertigt keine rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung gemäß § 70 Abs. 2 EStG. 2.Unter einer Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 70 Abs. 2 EStG sind nur solche rechtlichen oder tatsächlichen Umstände zu verstehen, die die Person des Kindergeldberechtigten bzw. des Kindes betreffen. 3. Eine Änderung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Kindergeldbezug fällt darunter nicht.

Normenkette:

EStG § 70 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die rückwirkende Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung wegen Änderung der Anspruchsvoraussetzungen beim Übergang vom sozialrechtlichen zum steuerrechtlichen Kindergeld.