Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 23.08.2022 abgeändert:
Unter Antragsabweisung im Übrigen wird dem Antragsteller das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Schulwahl für das gemeinsame Kind L...H..., geboren am .......2016, übertragen.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 4.000 €.
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