AG Frankfurt/Main - Urteil vom 15.04.1998 (30 C 325/98) - DRsp Nr. 1999/1470
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.04.1998 - Aktenzeichen 30 C 325/98
DRsp Nr. 1999/1470
Führt eine Bank Überweisungsaufträge eines bereits mit sofortiger Wirkung entlassenen Betreuers zu Lasten des Kontos des Betreuten noch aus, obwohl ihr die Bestellung eines neuen Betreuers durch diesen durch Vorlage einer Kopie des Betreuerausweises und schriftlich angezeigt worden war, ist sie zur Rückzahlung der überwiesenen Beträge an den Betreuten jedenfalls dann verpflichtet, wenn dem Betreuten bzw. dessen neuen Betreuer seinerseits kein Verschulden an der Verursachung der zu Unrecht getätigten Überweisungen trifft.