AG Kassel - Beschluß vom 19.04.1996 (741 X H 112/96) - DRsp Nr. 1996/23260
AG Kassel, Beschluß vom 19.04.1996 - Aktenzeichen 741 X H 112/96
DRsp Nr. 1996/23260
Hat das Vormundschaftsgericht die Unterbringung eines minderjährigen Kindes wegen Selbst- und Fremdgefährdung genehmigt und nimmt die örtlich zuständige Klinik, die eine regionale Versorgungsverpflichtung hat, das Kind nicht auf, obwohl über einen längeren Zeitraum versucht wurde, bei dieser Klinik die Aufnahme des Kindes zu erreichen, so kann gegen die Klinik aufgrund ihres pflichtwidrigen Unterlassens, durch das das Kindeswohl im Sinn von § 1666BGB in erheblicher Weise gefährdet wurde, ein Zwangsgeld angedroht werden, da es nicht Aufgabe der sorgeberechtigten Mutter, des Jugendamtes oder des Gerichts sein kann, aus eigener Initiative bei nicht zuständigen Kliniken eine Aufnahme des Kindes zu versuchen.