AG Kelheim - Beschluß vom 11.09.1996 (F 368/95) - DRsp Nr. 1997/5743
AG Kelheim, Beschluß vom 11.09.1996 - Aktenzeichen F 368/95
DRsp Nr. 1997/5743
Im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12.03.1996 - 1 BvR 609/90 und 1 BvR 692/90 - ist in den Fällen, in denen Zeiten der Kindererziehung bereits mit Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen belegt sind, das Verfahren betreffend den Versorgungsausgleich bis zum Inkrafttreten einer dem Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht aufgegebenen verfassungsmäßigen Regelung noch nicht entscheidungsreif, so daß nur eine Aussetzung des Verfahrens in Betracht kommt.