AG Köln - Beschluss vom 26.01.1999
318 F 153/98
Normen:
BGB § 1684 ; FGG § 50b;
Fundstellen:
DAVorm 1999, 311

AG Köln - Beschluss vom 26.01.1999 (318 F 153/98) - DRsp Nr. 1999/11359

AG Köln, Beschluss vom 26.01.1999 - Aktenzeichen 318 F 153/98

DRsp Nr. 1999/11359

Besteht gegen den Vater eines Kindes der Verdacht, dass er das Kind missbraucht hat, ist der Großmutter väterlicherseits der Umgang mit dem Kind zu versagen, wenn die Großmutter sowohl räumlich als auch emotional in einem so engen Kontakt zum Vater steht, dass allein die Person der Großmutter für das Kind in unmittelbarem Zusammenhang mit den erlittenen Gewalt- und Missbrauchserlebnissen steht. Von der Anhörung des Kindes kann abgesehen werden, wenn das Kind nach einer ärztlichen Stellungnahme emotional nicht in der Lage ist, selbst die Entscheidung über Besuchskontakte zu treffen.

Normenkette:

BGB § 1684 ; FGG § 50b;
Fundstellen
DAVorm 1999, 311