AG Rockenhausen - Urteil vom 05.02.1998 (3 C 269/97) - DRsp Nr. 1999/1476
AG Rockenhausen, Urteil vom 05.02.1998 - Aktenzeichen 3 C 269/97
DRsp Nr. 1999/1476
Wurde einem Kind eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann durch den Unterhaltspflichtigen finanziert, so steht dem Kind für eine weitere Ausbildung zum Sozialarbeiter an einer Fachhochschule kein Anspruch auf Unterhalt mehr zu.