AG Siegen - Beschluß vom 15.01.1992
2 XVI/89
Normen:
BGB § 1747 Abs. 2 ; EGBGB Art. 21 S. 1, Art. 23 S. 1;
Fundstellen:
IPRax 1992, 259

AG Siegen - Beschluß vom 15.01.1992 (2 XVI/89) - DRsp Nr. 1995/6855

AG Siegen, Beschluß vom 15.01.1992 - Aktenzeichen 2 XVI/89

DRsp Nr. 1995/6855

1. Wird die in Paraguay erfolgte Adoption eines paraguaynischen Kindes durch eine Deutsche in Deutschland wiederholt, ist im Rahmen der Anwendung des Art. 23 S. 1 EGBGB die Rück- und Weiterverweisung zu beachten. 2. Nach dem Internationalen Privatrecht von Paraguay läßt sich auf das Wohnsitzprinzip zurückgreifen, das allgemein für den Personenstand gilt. 3. Die nach § 1747 Abs. 2 S. 1 BGB erforderliche Einwilligung der leiblichen Mutter des adoptierten Kindes gilt als gegeben, wenn das Kind im Rahmen der Volladoption in Paraguay für verlassen erklärt wurde.

Normenkette:

BGB § 1747 Abs. 2 ; EGBGB Art. 21 S. 1, Art. 23 S. 1;
Fundstellen
IPRax 1992, 259