Alleinvertretung der Kinder durch die Mutter bei ausgeschlossener Vermögenssorge des Vaters
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2003 - Aktenzeichen 2 WF 113/03
DRsp Nr. 2005/3744
Alleinvertretung der Kinder durch die Mutter bei ausgeschlossener Vermögenssorge des Vaters
»Trotz grundsätzlich bestehender Vermögenssorge beider Eltern, kann die Mutter die Kinder alleine vertreten, wenn die Vermögenssorge des Vaters gem. § 1638 Abs. 3BGB ausgeschlossen ist.«