OLG Karlsruhe - Beschluss vom 12.02.2007
20 WF 5/07
Normen:
FGG § 33 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1180
FuR 2007, 183
OLGReport-Karlsruhe 2007, 310
Vorinstanzen:
AG Weinheim, vom 18.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 146/05

Androhung eines Zwangsgeldes wegen Zuwiderhandlung gegen eine Umgangsverfügung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.02.2007 - Aktenzeichen 20 WF 5/07

DRsp Nr. 2007/7195

Androhung eines Zwangsgeldes wegen Zuwiderhandlung gegen eine Umgangsverfügung

»Bleibt im Erkenntnisverfahren über die Umgangsregelung ungeklärt, ob eine Umgangsmodalität (hier: Zeitpunkt der Rückführung des Kindes durch den Umgangsberechtigten) dem Kindeswohl entspricht, ist es ermessensfehlerhaft, ohne weitere Sachaufklärung dem Umgangsberechtigten wegen Zuwiderhandlung gegen die Umgangsverfügung ein Zwangsgeld anzudrohen.«

Normenkette:

FGG § 33 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Ehe der Eltern des Kindes Maximilian ist seit Ende 2004 geschieden. Mit Zustimmung der Eltern, jedoch ohne deren und des Kindes vorherige persönliche Anhörung, verfügte das Familiengericht durch Beschluss vom 29.03.2006 - 3 F 156/05 UG - ein Umgangsrecht des Vaters mit Maximilian in jeder geraden Kalenderwoche von Freitag, 12:00 Uhr, bis Sonntag, 18:00 Uhr, und verpflichtete den Vater, das Kind pünktlich zur Kindesmutter zurückzubringen (3 F 146/05 UG, AS 49 ff.). In seinem dem Beschluss vorausgegangenen Bericht vom 07.03.2006 hatte das zuständige Jugendamt auf große Konflikte der Eltern untereinander und - aufgrund der Schilderungen der Eltern - eine schwierige Rückgabe des Kindes vom Vater zur Mutter hingewiesen (dort AS 38 ff.).