KG - Beschluss vom 04.06.2019
1 VA 11/18
Normen:
FamFG § 107; FamFG § 109; GG Art. 103 Abs. 1;

Anerkennung der durch ein pakistanisches Familiengericht ausgesprochenen Scheidung der Ehe zwischen einem Deutschen und einer pakistanischen Staatsangehörigen christlichen GlaubensAnforderungen an den Nachweis der formellen Rechtskraft

KG, Beschluss vom 04.06.2019 - Aktenzeichen 1 VA 11/18

DRsp Nr. 2019/8982

Anerkennung der durch ein pakistanisches Familiengericht ausgesprochenen Scheidung der Ehe zwischen einem Deutschen und einer pakistanischen Staatsangehörigen christlichen Glaubens Anforderungen an den Nachweis der formellen Rechtskraft

Zum Nachweis der Wirksamkeit (des Eintritts der formellen Rechtskraft) einer durch ein pakistanisches Familiengericht ausgesprochenen Scheidung zwischen einem Deutschen und einer pakistanischen Staatsangehörigen christlichen Glaubens.

Die angefochtene Entscheidung wird geändert und wie folgt gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung des Urteils des Court of Vth Civil Judge/Judicial Magistrate Karachi East (Pakistan) vom 29. Mai 2009 - Petition/Family Suit No. 1##/2## - vorliegen.

Normenkette:

FamFG § 107; FamFG § 109; GG Art. 103 Abs. 1;

Gründe:

I.

Der Beteiligte ist deutscher Staatsangehöriger und im Dienst des Auswärtigen Amtes tätig. Am 4. April 2007 heiratete er in Karachi/Pakistan eine pakistanische Staatsangehörige christlichen Glaubens. Im Jahr 2009 lebten die Eheleute zusammen in Kinshasa/Kongo.