Die angefochtene Entscheidung wird geändert und wie folgt gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung des Urteils des Court of Vth Civil Judge/Judicial Magistrate Karachi East (Pakistan) vom 29. Mai 2009 - Petition/Family Suit No. 1##/2## - vorliegen.
I.
Der Beteiligte ist deutscher Staatsangehöriger und im Dienst des Auswärtigen Amtes tätig. Am 4. April 2007 heiratete er in Karachi/Pakistan eine pakistanische Staatsangehörige christlichen Glaubens. Im Jahr 2009 lebten die Eheleute zusammen in Kinshasa/Kongo.
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