BGH - Urteil vom 29.04.1999
IX ZR 263/97
Normen:
ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5, § 23 ;
Fundstellen:
BGHR ZPO § 23 Auslandvermögen 1
BGHR ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 1 Zuständigkeit, internationale 4
BGHR ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 2 Zustellung 2
BGHR ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 2 Zustellung 3
BGHR ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 4 Ordre public, materieller 9
BGHR ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 4 Ordre public, prozessualer 3
BGHR ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 5 Gegenseitigkeit 3
BGHR ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 5 Gegenseitigkeit 4
BGHZ 141, 286
IPRax 2000, 230
JZ 2000, 107
MDR 1999, 1084
NJW 1999, 3198
WM 1999, 1381
ZIP 1999, 1226
Vorinstanzen:
OLG Hamm,
LG Bielefeld,

Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte; Rechtzeitigkeit der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks; Säumigkeit des Beklagten im ausländischen Verfahren

BGH, Urteil vom 29.04.1999 - Aktenzeichen IX ZR 263/97

DRsp Nr. 1999/7017

Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte; Rechtzeitigkeit der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks; Säumigkeit des Beklagten im ausländischen Verfahren

»Für die Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte ist allein darauf abzustellen, ob irgendein Gericht innerhalb der gesamten USA zuständig ist. 1.a) Das verfahrenseinleitende Schriftstück kann auch dann ordnungsgemäß zugestellt sein, wenn es keinen bestimmten Antrag enthält, aber dem Beklagten hinreichend zu erkennen gibt, aus welchem Rechtsgrund von ihm Zahlungen in beträchtlicher Höhe verlangt werden. b) Eine Zustellung kann rechtzeitig sein, wenn dem Beklagten zwar eine verhältnismäßig kurze Erwiderungsfrist gesetzt wird, diese aber allgemein auf begründeten Antrag ausreichend verlängert wird. 2.a) Hat sich ein Beklagter trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Klagezustellung nicht auf das ausländische Verfahren eingelassen und gilt er deshalb als säumig, wird die deutsche öffentliche Ordnung nicht ohne weiteres dadurch verletzt, daß der Beklagte zu einem anschließenden Verhandlungstermin nicht mehr geladen wird.