OLG Karlsruhe - Beschluss vom 08.07.2010
11 Wx 113/09
Normen:
FGG § 16a;
Fundstellen:
amRBInt 2011, 11
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 30.9.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 20/08

Anerkennung einer ausländischen Adoption

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - Aktenzeichen 11 Wx 113/09

DRsp Nr. 2010/16711

Anerkennung einer ausländischen Adoption

Einer türkischen Adoption ist die Anerkennung wegen Verstoßes gegen den ordre public zu versagen, wenn eine Prüfung des Kindeswohls im Hinblick auf die nicht aufgeklärte Eignung der Annehmenden wie auch des Adoptionsbedürfnisses nicht stattgefunden hat.

1. Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 30. September 2009 - 11 T 20/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

FGG § 16a;

Gründe: