I. Mit seiner Entscheidung vom 29.3.1994 stellte das Bayerische Staatsministerium der Justiz auf Antrag der Antragstellerin gemäß Art.
Nachdem der Antragsgegner (Ehemann der Antragstellerin) Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt hatte, ließ die Antragstellerin durch Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 16.2.1995 erklären, sie nehme den Antrag auf Anerkennung der Entscheidung des Landgerichts Perugia vom 20.12.1985 zurück.
Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich hierzu zu äußern.
II. Die Antragsrücknahme führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Feststellung, daß das Verfahren erledigt ist.
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