I. Die Beschwerden der Antragsteller zu 1. und 2. vom 30.04.2013 sowie die Beschwerden der betroffenen Kinder vom 11.02.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Braunschweig vom 03.04.2013 werden zurückgewiesen.
II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragsteller und die betroffenen Kinder L. und O. begehren die Anerkennung der Entscheidung des District Court, County of Boulder, State of Colorado/USA (im Folgenden: District Court Boulder) zu Az. 11 SV 32 Division 14 vom 15.09.2011 zur Elternschaft der Antragssteller.
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