I.
Der Antragsteller wurde am nnnnnnn als Sohn der damals ledigen nnnnnnn in Berlin- Neukölln geboren.
Die am nnnnnnn in Straßburg geborene nnnnnnn war französische Staatsangehörige. Sie war das nichtehelich geborene Kind einer elsässischen Mutter und eines deutschen Vaters.
Ab dem nnnnnnn zog der Antragsteller als Untermieter in die Wohnung des nnnnnnn in Neubabelsberg.
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