Der Beschluss des Amtsgerichts Celle vom 13. Juli 2022 wird auf die Beschwerde des Antragsgegners geändert und der Antrag der Antragstellerin auf Nichtanerkennung sowie der hilfsweise Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Entscheidung des Großinstanzgerichts von S. vom 17. Dezember 2019 (Nr. RG 19/00476 DBYT-W-B7D-EF3S) werden zurückgewiesen.
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