KG - Beschluss vom 12.09.2019
1 VA 10/19
Normen:
FamFG §§ 58 ff.;

Anerkennungsfähige ausländische Scheidung

KG, Beschluss vom 12.09.2019 - Aktenzeichen 1 VA 10/19

DRsp Nr. 2020/1426

Anerkennungsfähige ausländische Scheidung

Ein von einem Richter unterschriebenes Schriftstück mit der Überschrift "Agreed Decree of Dissolution of Marriage" kann eine anerkennungsfähige Entscheidung (hier nach dem Recht Oklahomas) über die Auflösung einer Ehe i.S.v. § 107 Abs. 1 S. 1 FamFG sein.

Die angefochtene Entscheidung wird geändert. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Entscheidung (Agreed Decree of Dissolution of Marriage) des District Court of Oklahoma County, State of Oklahoma (Vereinigte Staaten von Amerika), - ### - vom 6. Juli 2009, soweit dadurch die Ehe zwischen den Beteiligten geschieden wird, vorliegen.

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.;

Gründe:

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist zulässig (§ 107 Abs. 5 und 7 i.V.m. §§ 58 ff. FamFG) und begründet. Das von einem Richter (Judge ###) am 6. Juli 2009 unterschriebene "Agreed Decree of Dissolution of Marriage" enthält eine Gerichtsentscheidung i.S.v. § 107 Abs. 1 S. 1 FamFG, durch die die Ehe zwischen den Beteiligten geschieden wird.