Zwischen den Parteien war ein Verfahren auf Scheidung der Ehe anhängig. Mit Beschluß vom 06.09.1993 hatte das Familiengericht der Antragstellerin unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 30.03.1995 wurde mit Beschluß nach § 628 ZPO das Verfahren über den Versorgungsausgleich abgetrennt.
Durch Urteil vom 30.03.1995 wurde sodann die Ehe der Parteien - rechtskräftig - geschieden.
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