Anfechtbarkeit der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulassung der Revision
BGH, Beschluß vom 24.06.1992 - Aktenzeichen XII ZB 51/92
DRsp Nr. 1995/6914
Anfechtbarkeit der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulassung der Revision
Über die Zulassung der Revision nach § 621d Abs. 1ZPO hat ebenso wie über die Zulassung der Revision nach § 546 Abs. 1ZPO ausschließlich das Oberlandesgericht zu entscheiden. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts ist einer Anfechtung durch die Parteien und einer Überprüfung und Abänderung durch den Bundesgerichtshof entzogen.