BGH - Beschluß vom 08.05.1996
XII ZR 4/96
Normen:
ZPO § 628 ;
Fundstellen:
EzFamR ZPO § 628 Nr. 4
FamRZ 1996, 1333
NJW-RR 1996, 1025
NJWE-FER 1996, 41

Anfechtung der Auflösung des Scheidungsverbundes; Abtrennung von Folgesachen

BGH, Beschluß vom 08.05.1996 - Aktenzeichen XII ZR 4/96

DRsp Nr. 1997/4971

Anfechtung der Auflösung des Scheidungsverbundes; Abtrennung von Folgesachen

Die Rüge, die Auflösung des Verbundes sei zu Unrecht erfolgt, kann nur im Wege der Anfechtung des Ausspruchs über die Scheidung erhoben werden. Jedoch ist die Abtrennung einer Folgesache ein selbstständiger Beschwerdegrund, wenn sich die Partei nicht gegen den Ausspruch der Scheidung als solchen zur Wehr setzt. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Abtrennung der Folgesachen Unterhalt und Zugewinn nach § 628 Abs. 1 Nr. 3 ZPO in Betracht kommen.

Normenkette:

ZPO § 628 ;

Gründe:

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg.