OLG Köln - Beschluß vom 07.06.2000
16 Wx 82/00
Normen:
FGG §§ 62, 55 ;
Fundstellen:
NZM 2001, 256
OLGReport-Köln 2001, 47
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 04.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 109/00
AG Bergheim, - Vorinstanzaktenzeichen 71 XVII 1957

Anfechtung der Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Mietvertrages

OLG Köln, Beschluß vom 07.06.2000 - Aktenzeichen 16 Wx 82/00

DRsp Nr. 2001/673

Anfechtung der Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Mietvertrages

Die Genehmigung eines vom Betreuer über ein Grundstück des Betreuten abgeschlossenen Mietvertrages ist auch dann noch mit der Beschwerde anfechtbar, wenn dem Mieter diese Genehmigung bereits mitgeteilt wurde, das Beschwerdegericht also keine Möglichkeit mehr hat, eine Abänderung des Vertrages zu erwirken.

Normenkette:

FGG §§ 62, 55 ;

Gründe:

Die in förmlicher Hinsicht nicht zu beanstandende weitere Beschwerde der Beteiligten zu 3) und 4) hat in der Sache keinen Erfolg. Die landgerichtliche Entscheidung, die die vormundschaftliche Genehmigung des Mietvertrages bestätigt, läßt keine Rechtsfehler - nur darauf hat das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung zu überprüfen, §§ 27 Abs. 1 FGG, 550 ZPO - erkennen.